Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Firma n-etwork GmbH
§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Teilnahme an unserem Dienst (Eifel Holidays) werden die Nutzungsbedingungen anerkannt.
§ 2 Leistungserbringung
a) Die n-etwork GmbH vermarktet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Onlinewerbung für den Dienst Eifel Holidays.
b) Die mit Objektanbietern geschlossenen Präsentationsverträge beziehen sich auf die Erstellung und die Gestaltung einer Internetanzeige zur Veröffentlichung bei Eifel Holidays.
Die dazugehörige Veröffentlichungsgarantie beschreibt die vereinbarte Laufzeit der Veröffentlichung der Präsentation zwischen der n-etwork GmbH und dem Objektanbieter und enthälten keine Wiederholungsvereinbarung.
c) Die n-etwork GmbH behält sich nach freiem Ermessen vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei Aufträgen, die von Vertretern der n-etwork GmbH oder sonstigen Annahmestellen vorgenommen werden, steht ihr das Recht auf Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden.
d) Der Objektanbieter wird den notwendigen Umfang von Auftragsunterlagen, die zur Veröffentlichung des Auftrages eingereicht werden müssen, die technischen Spezifikationen, welche die Auftragsunterlagen erfüllen müssen, sowie den spätmöglichsten Zeitpunkt, zu dem die Auftragsunterlagen eingereicht werden müssen, beachten. Die n-etwork GmbH ist nicht verpflichtet, Aufträge auszuführen, die diesen Bestimmungen nicht genügen bzw. nicht rechtzeitig abgegeben worden waren. Die n-etwork GmbH ist hingegen berächtigt Aufträge auch auf unvollständiger Datengrundlage auszuführen und vollständig zu berechnen.
e) Der Objektanbieter erhält zur Aktualisierung und Änderung seiner Präsentation entsprechende Zugangsdaten (Benutzername & Passwort). Er muß sicherstellen, daß diese Daten keinem Dritten zugänglich gemacht werden und trägt für alle Handlungen, die unter Verwendung dieser Daten vorgenommen werden, die alleinige volle Verantwortung. Der Objektanbieter ist verpflichtet, uns über jede missbräuchliche Nutzung Ihres Accounts zu informieren.
f) Für die Annahme von Aufträgen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Aufträge trotzdem Zeit oder Platzvorschriften, so gilt der Auftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die im Auftrag vorgegebenen Preise berechnet.
g) Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechungen des Auftrages bzw. der Präsentation entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
a) Unser Ziel ist es, auf Urlaubsanbieter und Urlaubsangebote hinzuweisen, die direkt bei dem Anbieter angemietet bzw. gebucht werden können. Daher entstehen dem Mieter für unsere Tätigkeit keine Kosten.
b) Die einzelnen Zahlungsmodalitäten, die Leistungen des Objektanbieters vor Ort und alle weiteren, den Vertragsgegenstand betreffenden Regelungen auch zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand sind den jeweiligen Vertragsbedingungen des Vermieters zu entnehmen, die von diesem verwendet werden. Für den Inhalt dieser Verträge und der Vertragsbedingungen übernehmen wir keine Verantwortung.
c) Die Gestaltung einer Präsentation für Objektanbieter ist kostenpflichtig. Die Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste. Der Veröffentlichungsgarantie beschreibt die vereinbarte Laufzeit der Veröffentlichung der Präsentation zwischen der n-etwork GmbH und dem Objektanbieter.
d) Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen ab Erscheinungsdatum der neuen Preisliste. Dies betrifft laufende Vereinbarungen nicht.
e) Zusätzlich entstehende Kosten sind im Auftrag bzw. der Auftragsannahme schriftlich festzuhalten, dies gilt auch für Rabatte und Skonti.
f) Die Rechnung ist innerhalb von vierzehn Tagen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe sind im Auftrag schriftlich zu vereinbaren.
g) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der zur Zeit üblichen Bankzinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die n-etwork GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Auftragsleistung Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die n-etwork GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftragsabschlusses das Erscheinen weiterer Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
h) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die die n-etwork GmbH nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Auftragswert zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die gegebenenfalls zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung fällig.
i) Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Vertrag durch den Besteller ist nicht zulässig.
§ 4 Datenschutz
Die Registrierungsdaten zu Ihrer Person unterliegen unserer Datenschutzregelung und werden gemäß geltendem Datenschutzrecht behandelt. Wir werden Ihre Daten in unsere EDV übernehmen, sie jedoch vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, außer im Falle der gesetzlichen Verpflichtung.
§ 5 Haftung
a) Vertragliche- oder Schadensersatzansprüche können Objektanbieter und Objektnutzer uns gegenüber nicht geltend machen, da eine vertragliche Beziehung zwischen dem Objektanbieter/Objektnutzer und uns über die Nutzung des Objekts nicht zustande kommt. Wir sind lediglich Vermittler.
b) Wir haften nicht für Ausfälle technischer Art. Eine kurzfristige Nichterreichbarkeit der Server und Informationen bedingt keine Preisreduzierung.
c) Die Verantwortung für sämtliche Informationen innerhalb der Präsentation (Texte, Bilder oder sonstige Inhalte) liegt ausschließlich beim Objektanbieter.
d) Der Objektanbieter erklärt sich bereit, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinem Angebot zu machen, und diese Daten gegebenenfalls zu aktualisieren.
e) Die n-etwork GmbH akzeptiert Aufträge unter der Annahme, dass der Inhalt des Auftrages nicht gegen geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im gegenteiligen Fall stellt der Werbetreibende die n-etwork GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
f) Der Objektanbieter hat Reklamationen aller Art sofort zu erheben, wenn er von einem Mangel Kenntnis erlangt hat. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, die n-etwork GmbH haftet maximal mit dem Brutto-Auftragswert. Der Auftraggeber akzeptiert die gesammelten Daten der n-etwork GmbH als beweiskräftige Grundlage zum Nachweis der Leistung, es sei denn, das er deren Unrichtigkeit nachweist.
§ 6 Urheberrecht
Alle Informationen auf dieser Seite unterliegen dem Urheberrecht. Sie sind, solange nicht anders gekennzeichnet, Eigentum der n-etwork GmbH. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle der ungültigen Klausel soll eine gültige Klausel, die dem Sinn und Inhalt der ungültigen am nächsten kommt.
§ 8 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist Bad Kreuznach. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bad Kreuznach, 01.06.2011
der Firma n-etwork GmbH
§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Teilnahme an unserem Dienst (Eifel Holidays) werden die Nutzungsbedingungen anerkannt.
§ 2 Leistungserbringung
a) Die n-etwork GmbH vermarktet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Onlinewerbung für den Dienst Eifel Holidays.
b) Die mit Objektanbietern geschlossenen Präsentationsverträge beziehen sich auf die Erstellung und die Gestaltung einer Internetanzeige zur Veröffentlichung bei Eifel Holidays.
Die dazugehörige Veröffentlichungsgarantie beschreibt die vereinbarte Laufzeit der Veröffentlichung der Präsentation zwischen der n-etwork GmbH und dem Objektanbieter und enthälten keine Wiederholungsvereinbarung.
c) Die n-etwork GmbH behält sich nach freiem Ermessen vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei Aufträgen, die von Vertretern der n-etwork GmbH oder sonstigen Annahmestellen vorgenommen werden, steht ihr das Recht auf Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden.
d) Der Objektanbieter wird den notwendigen Umfang von Auftragsunterlagen, die zur Veröffentlichung des Auftrages eingereicht werden müssen, die technischen Spezifikationen, welche die Auftragsunterlagen erfüllen müssen, sowie den spätmöglichsten Zeitpunkt, zu dem die Auftragsunterlagen eingereicht werden müssen, beachten. Die n-etwork GmbH ist nicht verpflichtet, Aufträge auszuführen, die diesen Bestimmungen nicht genügen bzw. nicht rechtzeitig abgegeben worden waren. Die n-etwork GmbH ist hingegen berächtigt Aufträge auch auf unvollständiger Datengrundlage auszuführen und vollständig zu berechnen.
e) Der Objektanbieter erhält zur Aktualisierung und Änderung seiner Präsentation entsprechende Zugangsdaten (Benutzername & Passwort). Er muß sicherstellen, daß diese Daten keinem Dritten zugänglich gemacht werden und trägt für alle Handlungen, die unter Verwendung dieser Daten vorgenommen werden, die alleinige volle Verantwortung. Der Objektanbieter ist verpflichtet, uns über jede missbräuchliche Nutzung Ihres Accounts zu informieren.
f) Für die Annahme von Aufträgen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Aufträge trotzdem Zeit oder Platzvorschriften, so gilt der Auftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die im Auftrag vorgegebenen Preise berechnet.
g) Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechungen des Auftrages bzw. der Präsentation entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
a) Unser Ziel ist es, auf Urlaubsanbieter und Urlaubsangebote hinzuweisen, die direkt bei dem Anbieter angemietet bzw. gebucht werden können. Daher entstehen dem Mieter für unsere Tätigkeit keine Kosten.
b) Die einzelnen Zahlungsmodalitäten, die Leistungen des Objektanbieters vor Ort und alle weiteren, den Vertragsgegenstand betreffenden Regelungen auch zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand sind den jeweiligen Vertragsbedingungen des Vermieters zu entnehmen, die von diesem verwendet werden. Für den Inhalt dieser Verträge und der Vertragsbedingungen übernehmen wir keine Verantwortung.
c) Die Gestaltung einer Präsentation für Objektanbieter ist kostenpflichtig. Die Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste. Der Veröffentlichungsgarantie beschreibt die vereinbarte Laufzeit der Veröffentlichung der Präsentation zwischen der n-etwork GmbH und dem Objektanbieter.
d) Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen ab Erscheinungsdatum der neuen Preisliste. Dies betrifft laufende Vereinbarungen nicht.
e) Zusätzlich entstehende Kosten sind im Auftrag bzw. der Auftragsannahme schriftlich festzuhalten, dies gilt auch für Rabatte und Skonti.
f) Die Rechnung ist innerhalb von vierzehn Tagen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe sind im Auftrag schriftlich zu vereinbaren.
g) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der zur Zeit üblichen Bankzinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die n-etwork GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Auftragsleistung Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die n-etwork GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftragsabschlusses das Erscheinen weiterer Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
h) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die die n-etwork GmbH nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Auftragswert zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die gegebenenfalls zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung fällig.
i) Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Vertrag durch den Besteller ist nicht zulässig.
§ 4 Datenschutz
Die Registrierungsdaten zu Ihrer Person unterliegen unserer Datenschutzregelung und werden gemäß geltendem Datenschutzrecht behandelt. Wir werden Ihre Daten in unsere EDV übernehmen, sie jedoch vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, außer im Falle der gesetzlichen Verpflichtung.
§ 5 Haftung
a) Vertragliche- oder Schadensersatzansprüche können Objektanbieter und Objektnutzer uns gegenüber nicht geltend machen, da eine vertragliche Beziehung zwischen dem Objektanbieter/Objektnutzer und uns über die Nutzung des Objekts nicht zustande kommt. Wir sind lediglich Vermittler.
b) Wir haften nicht für Ausfälle technischer Art. Eine kurzfristige Nichterreichbarkeit der Server und Informationen bedingt keine Preisreduzierung.
c) Die Verantwortung für sämtliche Informationen innerhalb der Präsentation (Texte, Bilder oder sonstige Inhalte) liegt ausschließlich beim Objektanbieter.
d) Der Objektanbieter erklärt sich bereit, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinem Angebot zu machen, und diese Daten gegebenenfalls zu aktualisieren.
e) Die n-etwork GmbH akzeptiert Aufträge unter der Annahme, dass der Inhalt des Auftrages nicht gegen geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im gegenteiligen Fall stellt der Werbetreibende die n-etwork GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
f) Der Objektanbieter hat Reklamationen aller Art sofort zu erheben, wenn er von einem Mangel Kenntnis erlangt hat. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, die n-etwork GmbH haftet maximal mit dem Brutto-Auftragswert. Der Auftraggeber akzeptiert die gesammelten Daten der n-etwork GmbH als beweiskräftige Grundlage zum Nachweis der Leistung, es sei denn, das er deren Unrichtigkeit nachweist.
§ 6 Urheberrecht
Alle Informationen auf dieser Seite unterliegen dem Urheberrecht. Sie sind, solange nicht anders gekennzeichnet, Eigentum der n-etwork GmbH. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle der ungültigen Klausel soll eine gültige Klausel, die dem Sinn und Inhalt der ungültigen am nächsten kommt.
§ 8 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist Bad Kreuznach. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bad Kreuznach, 01.06.2011
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